Wie Züchter ihre Kunden in die Irre führen
Züchter sind Unternehmer wie jeder andere Handelsbetrieb auch. Der eine verkauft Autos oder Waschmaschinen. Der andere Hunde oder Katzen. Die Gesetze und Regeln gelten für alle gleich.
Ist das Tier bei der Übergabe an den Käufer krank, haftet der Verkäufer. Egal ob er etwas dafür kann oder nicht.
Besonders gefinkelte Züchter versuchen die Käufer zu bluffen. Sie legen dem Kunden Vertragstexte vor, in denen jegliche Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz ausgeschlossen wird. Meldet man sich wegen dem erkrankten Hund wird abgewiegelt. "Sie haben einen Vertrag unterschrieben, wo alle Haftungen ausgeschlossen wurden!"
Welcher Käufer weiß schon, dass diese Klauseln ungültig sind. Sie verstoßen gegen § 6 KSchG und sind nichtig nach § 879 ABGB. Der Käufer ist Konsument. Für ihn gelten alle Verbraucherschutzbestimmungen. Hier können die Haftungen des Unternehmers nicht ausgeschlossen werden.
Ein typisches Beispiel: Das Hundezentrum Stössing Entenfellner schreibt in seine Verträge, dass für einen Befall der Tiere mit Giardien, Kokzidien oder anderen Darmparasiten keine Haftung übernommen wird. Diese Parasiten verursachen starken Durchfall mit all seinen Begleiterscheinungen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu zwei Wochen. Wenn Sie Ihren Hund dort abholen und er innerhalb dieser Frist entsprechende Symptome zeigt, ist im Zweifel zu Ihren Gunsten davon auszugehen, dass der Hund sich im Hundezentrum Stössing Entenfellner angesteckt hat. Ursache für so etwas ist mangelnde Hygiene. Das Hundezentrum Stössing Entenfellner haftet in diesem Fall für alle Kosten, die Ihnen entstehen. Also für Tierarztkosten, Medikamente, Fahrtkosten, Reinigungskosten etc. Lassen Sie sich nichts Anderes einreden.
Wenn Sie Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie uns.




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