🐶 Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts!
Eine Käuferin erwarb von der Hundezucht Stössing Entenfellner / Leonie einen Hund um € 2.500 00. Kurz nach der Übernahme stellte sich heraus, dass er leider krank war. Er wurde in der hauseigenen Tierarztpraxis Leonie behandelt. Gegen vollen Kostenersatz. Die Tierarztkosten mussten bezahlt werden.
Nachdem der arme Hund so lange behandelt wurde, bis er tot war, verlangte die Käuferin den Kaufpreis zurück und den Ersatz der Tierarztkosten. Insgesamt geht es um immerhin € 8.686,46.
Was danach passierte, ist eigenartig.
Auf das außergerichtliche Aufforderungsschreiben kam: keine Reaktion.
Keine Erklärung. Kein Gesprächsangebot. Kein Versuch, den Sachverhalt aufzuklären.
Erst als Klage eingebracht wurde, meldete sich der Züchter – und zwar mit einer bemerkenswerten Verteidigungsstrategie: Nun wird sogar bestritten, dass der Hund überhaupt von ihm verkauft wurde.
Das darf jeder Beklagte im Zivilverfahren. Juristisch ist das zulässig.
Die Frage ist aber eine andere: Ist das seriös?
Wer überzeugt ist, korrekt gehandelt zu haben, könnte auf eine berechtigte Reklamation reagieren, das Gespräch suchen oder den Sachverhalt aufklären. Sich zunächst totzustellen und später den Verkauf des Hundes zu bestreiten, vermittelt jedenfalls keinen besonders vertrauenswürdigen Eindruck.
Immerhin wurde damit geworben, dass man als einzige Hundezucht immer eine Rechnung ausstellt. Dann müsste man ja eine Buchhaltung haben und wissen, ob diese Dame einen Hund gekauft hat. Na ja, angeblich hat noch nie jemand eine Rechnung erhalten …
Wir werden den Prozess aufmerksam verfolgen.
Denn wer Hunde züchtet und verkauft, sollte nicht nur beim Verkauf präsent sein, sondern auch dann, wenn Probleme auftreten.



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