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WIE WIRD MAN BEI UNS ETWAS BEI DER BEHÖRDE?

  • Helga Doppelhofer
  • 7. Sept. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Ich hoffe, eure Spannung steigt. Ich habe euch in meinem letzten Eintrag versprochen, über ein Urteil von einem Amtstierarzt zu berichten.


Amtstierarzt Dr. Wolfgang F. von der Bezirkshauptmannschaft L. wurde des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Amtstierarzt Dr. Wolfgang F. hat in seiner Einvernahme behauptet, dass er keine Schulung bezüglich der vorgeschriebenen Kontrolle der Haltung von Rindern absolviert hätte und deshalb nicht gewusst hat, was er bei einem landwirtschaftlichen Betrieb kontrollieren muss. Die Richter haben ihm das nicht geglaubt und ihn verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH 27.05.2013 17Os25/12y) hat die Verurteilung des Amtstierarztes Dr. Wolfgang F. durch das Landesgericht für Strafsachen Graz wegen Amtsmissbrauch bestätigt. Laut Urteil sind wegen der fehlenden und mangelhaften Kontrollen acht Rinder gestorben.


Ein kleines Quiz: Das Landesgericht für Strafsachen Graz ist für den südlichen Teil der Steiermark zuständig. Wer kennt in dieser Gegend eine Bezirkshauptmannschaft „L“? Schaut einmal auf die Website dieser BH. Wie heißt der Leiter des Veterinärreferates?


Hochgelobtes Österreich!











 
 
 

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