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Die Behörde, ich und Frau C.P

  • tierluna
  • 23. Mai 2023
  • 3 Min. Lesezeit


Im Juli 2022 wurde uns ein Fall schrecklicher Tierquälerei gemeldet. Der Vorfall spielte sich in Graz ab. Die Mutter von Frau C.P war dement und war zuerst Halterin des roten Katers Pablo (den Namen hat er von uns bekommen). Die Mutter kam dann ins Altersheim. Die Tochter C.P. behielt den Kater.


Am 30.07.2022 übergab Frau C.P der Obfrau des Tierschutzvereins Luna (also mir) den Kater. Frau C.P. räumte und richtete die Wohnung von ihrer Mutter her, um diese zu vermieten. Der Kater hatte nicht einmal mehr eine Decke zum Schlafen und stand der geplanten Vermietung im Weg. Er war in einem furchtbaren Zustand.


Frau C.P. wohnte Tür an Tür neben ihrer Mutter. Frau C.P erzählte mir, dass die andere Katze von ihrer Mutter in der Speis gestorben bzw. verhungert ist. Ihre Mutter hatte auf die Katze vergessen. Sie hatte ja Demenz. Da fragt man sich schon, wenn die demenzkranke Mutter neben der Tochter wohnt, wie lange die Tochter Frau C.P. nicht nach ihrer Mutter gesehen hatte. (Es ist beweisbar, es gibt darüber Aufzeichnungen).


Sie rief dann einen Tag lang ständig an. Gleich darauf auch mit einer anderen Telefonnummer. Ich hob ab und sagte gleich, Grüß Gott Frau P. Dann habe ich ihr erklärt, dass ich eine Strafanzeige machen werde, was natürlich auch tatsächlich geschehen ist.


Bald darauf schrieb sie dem Veterinärreferat. Natürlich Unwahrheiten. Auch das ist belegbar, sämtliche Gespräche wurden aufgezeichnet. Aus ihrem Schreiben, an das Veterinärreferat (zweiter Absatz): „Da er ein Freigänger war und hochbetagt, war auch sein Äußeres dementsprechend“. Also Leute, wenn ihr alt seid, ist das der normale Verlauf. Seht euch das Video an. Das ist also die Normalität, auf die Ihr zusteuert.


Ich wurde bei meiner jährlichen Begehung von der Amtstierärztin gefragt, ob ich an mich übergebene Tiere nicht mehr zurückgebe.


Klarer Fall von Nein. Übergeben ist übergeben.


Und wieder versuchte die Juristin Frau Mag. Fleming von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, mir ihr Verständnis vom Tierschutzgesetz zu erklären. Ich muss ihrer Meinung nach auch schriftliche Aufzeichnungen darüber führen, wer uns die Katzen übergibt. Jetzt haben wir ihr bereits, soweit ich mich erinnern kann, dreimal erklärt, dass das vom Gesetz nicht erfasst ist. Auch in der letzten Äußerung, haben wir ihr das noch einmal geschrieben. Ich hoffe, es sickert jetzt schön langsam bei ihr ein.


Ach ja, jetzt bin ich auch gespannt, ob das Bundesministerium wieder anfängt, das Verwaltungsrecht kreativ zu interpretieren. Auch die Verwaltungsrichter neigen inzwischen dazu. Hier fehlt den Bürgern mittlerweile die Rechtssicherheit. Dazu kommt ein neuer Beitrag.


Die Äußerung zu dem Fall war ein Entgegenkommen von mir. Noch einmal, es geht die Behörde nichts an, von wem die Katze übergeben wird. Es ist auch egal, ob mit mündlicher, schriftlicher oder konkludenter Vereinbarung. Der Gesetzestext ist hier eindeutig. Aber versucht einmal, das einer Juristin zu erklären ….


Ich hoffe, dass Frau C.P. eine Strafe zahlen musste. Ich wünsche dieser Frau C.P., dass sie im hohen Alter solch eine Verwahrlosung erleiden muss.


Und an die Behörden: Die sollten lieber bei dieser Frau eine Tierhaltekontrolle durchführen. Sie hat auch noch ein Kaninchen. Ich hoffe, dass sie auf dieses arme Tier besser schaut. Ich weiß, dass diesen Fall und diese Frau viele kennen. An die Nachbarn von Frau C.P: Schaut nicht weg. Sprecht Frau C.P. an, wie es dem Kaninchen geht.


Helga Doppelhofer


P.S. Der nächste Fall handelt von einer Anzeige gegen eine Amtstierärztin, die ich gemacht habe. Natürlich wurde auch ich wieder angezeigt. Auch über die Tierschutzombudsfrau kommt wieder ein neuer Beitrag. Ihr werdet auch Spannendes über Tierschutzvereine lesen können usw.







 
 
 

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